zwei Räume zu 16 m2 = 2.0 RE). Auch der Umstand, dass die in den hier relevanten Jahren vom Rekurrenten genutzten Räume im Untergeschoss nur über den gemeinsamen Eingangsbereich zugänglich sind, beeinflusst den Wert der Wohnung negativ, ohne dass sich dies in der Benotung niederschlägt (siehe Ziff. 3.2 des Augenschein- Protokolls). Weiter ist zu berücksichtigen, dass die Zahlungsbereitschaft eines potentiellen Mieters für den nicht exklusiv und in der kalten Jahreszeit nur eingeschränkt nutzbaren Wellnessbereich in der Realität tiefer sein dürfte als der darauf entfallende anteilige bundessteuerliche Eigenmietwert von CHF 564.-- pro Monat.