Die auf die Wohnung entfallenden 17.4 RE (inkl. gemeinsam genutzte Teile) übertreffen den Wert einer marktüblichen Wohnung mit sechs oder mehr Zimmern deutlich. Der Protokollmietwert, und damit auch der Eigenmietwert, nimmt proportional mit der Anzahl RE zu. Es ist indes davon auszugehen, dass bei derart grossen Wohnungen der erzielbare Mietertrag pro RE aufgrund des abnehmenden Grenznutzens geringer ausfällt als bei üblichen Objekten. Diesem Effekt trägt die Systematik der amtlichen Bewertung nur insofern Rechnung, als sich die Anzahl RE pro Raum degressiv zu dessen Fläche verhält (Bsp: 16 m2 = 1.0 RE; 32 m2 = 1.5 RE, siehe Tabelle 3.1 der Bewertungsnormen). Gemäss ei-