5.1 In aller Regel liegt der aus dem System der amtlichen Bewertung abgeleitete bundessteuerliche Eigenmietwert unter dem am Markt erzielbaren Mietertrag. Das hier zu beurteilende Objekt weist indes einige Besonderheiten auf, die sich negativ auf den erzielbaren Mietertrag auswirken, ohne dass sie in den Berechnungsfaktoren des Protokollmietwerts adäquat niederschlagen. So handelt es sich um ein aussergewöhnlich grosses Objekt mit sieben Zimmern und drei Nasszellen auf zwei Stockwerken. Die auf die Wohnung entfallenden 17.4 RE (inkl. gemeinsam genutzte Teile) übertreffen den Wert einer marktüblichen Wohnung mit sechs oder mehr Zimmern deutlich.