Obwohl seit Fertigstellung des Gebäudes nicht unwesentliche Sanie- rungs- und Renovationsarbeiten vorgenommen wurden (siehe Zusatzprotokoll Z9, pag. 168, sowie in den Jahren 2006, 2009, 2010 und 2015 deklarierte Unterhaltskosten, pag. 162-159), kann, übereinstimmend mit der Steuerverwaltung, auf eine Reduktion des wirtschaftlichen Alters verzichtet werden. Ergänzend ist zu erwähnen, dass das Bezugsjahr mit der pro 2020 umgesetzten allgemeinen Neubewertung auf 2020 angepasst wurde, wodurch das wirtschaftliche Alter der Liegenschaft seither 42 Jahre beträgt. 4. Schlussfolgerung