Im System der amtlichen Bewertung wird das Alter einer Liegenschaft differenziert nach vier sogenannten Hauptgruppen (Rohbau 1, Rohbau 2, Ausbau, Installationen) bestimmt. Weil diese Hauptgruppen unterschiedlich rasch altern, werden sie für die Ermittlung des wirtschaftlichen Alters verschieden gewichtet. In der bis anhin gültigen Bewertung betrug das wirtschaftliche Alter für das ganze Gebäude 20 Jahre: Hauptgruppe Gewichtung Jahre Rohbau 1 1 24 Rohbau 2 2 20 Ausbau 3 20