-7- Die Steuerverwaltung hat im Rahmen des Einspracheverfahrens dennoch mehrere Detailnoten der Wohnlage angepasst: Aussicht 8 statt 9, Besonnung 9 statt 8, besondere Lage 9 statt 8. Die Note für die Nachbarschaft beliess sie unverändert auf 9. Diese Anpassungen, die nach Auffassung der Delegation nachvollziehbar, jedoch nicht zwingend sind, bewirken insgesamt keine Veränderung der Gesamtnote für die Wohnlage. Diese ist, ungeachtet der namentlich für die untere Wohnung leicht beeinträchtigten Aussicht, weiterhin als hervorragend einzustufen.