Das Wohnhaus ist bis anhin wie folgt benotet worden: Gebäudeart 3, Bauqualität 8, Komfortstufe 8, Wohnlage 9 und Verkehrslage 8, was insgesamt 36 Notenpunkte ergibt. Bei der Notengebung verfügen die Schätzer der Steuerverwaltung über einen beträchtlichen Ermessensspielraum (abgesehen von der Verkehrslagenote, die auf Angaben der Gemeinde beruht). Wenn, wie hier, keine baulichen Veränderungen zu beurteilen sind, die namentlich die Bauqualität und die Komfortstufe beeinflussen können, sind Korrekturen nur mit grosser Zurückhaltung vorzunehmen.