Die für die Eigenmietwerte gemäss Einspracheentscheiden massgebenden 17.4 RE (13.7 RE für die Wohnung im UG/EG, 3.7 RE aus den gemeinsam genutzten Teilen, siehe Objektprotokoll, pag. 173) ergeben sich direkt aus dem Aufnahmeprotokoll vom 7. März 2001. Der Lift wird darin mit insgesamt 1.4 RE berücksichtigt, abgeleitet aus Erstellungskosten von CHF 50'000.--. Davon entfallen 0.5 RE auf die Wohnung im Obergeschoss (pag. 169) und 0.9 RE auf den gemeinsam genutzten Bereich (pag. 171). Im Eigenmietwert des Rekurrenten ist somit knapp ein Drittel des Lifts enthalten. Dieser Anteil ist vertretbar, wobei auch eine hälftige Aufteilung nicht zu beanstanden wäre.