Die Steuerverwaltung hat im Rahmen des Einspracheverfahrens den Eigenmietwert um CHF 630.-- (Kanton) bzw. CHF 740.-- (Bund) erhöht, mit der Begründung, dass der Personenlift entgegen der bisherigen Annahme nicht nur von den Bewohnern der oberen Wohnung, sondern auch vom Rekurrenten benutzt werde. Aus den der Steuerrekurskommission vorliegenden Unterlagen geht nicht hervor, auf welcher Grundlage der bis anhin offenbar verwendete Protokollmietwert basiert. Die für die Eigenmietwerte gemäss Einspracheentscheiden massgebenden 17.4 RE (13.7 RE für die Wohnung im UG/EG, 3.7 RE aus den gemeinsam genutzten Teilen, siehe Objektprotokoll, pag.