-6- fen. Sie stehen in einem gewissen Widerspruch zur festgestellten Beheizung mittels Sonnenkollektoren und Solarspeicher. Zudem fehlt in den vom Rekurrenten eingereichten Mietverträgen für die Wohnung im Obergeschoss ein Hinweis darauf, dass das Bad in der kalten Jahreszeit kaum benutzbar ist, während die Mieter explizit darauf hingewiesen werden, dass das Schwimmbad primär für die Hausbewohner bestimmt sei und nur gelegentlich auswärtige Gäste willkommen seien.