Die daraus gewonnene Energie werde für die Heizung, die Warmwasseraufbereitung und für die Beheizung des Schwimmbads genutzt. Gemäss Verwaltungspraxis, wie sie in den "Schätzungstechnischen Weisungen", herausgegeben von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Amtliche Bewertung, festgehalten ist, werden Sonnenkollektoren separat bewertet, wenn sie als Ergänzung und in Kombination zu einer bestehenden Heizanlage montiert werden (Ziff. 4.02.09.1, Ausgabe Januar 2015).