3.3 Die Eigenmietwerte werden von der Steuerverwaltung periodisch an die Mietzinsentwicklung angepasst. Dazu dienen die sogenannten Mietwertfaktoren. Dabei handelt es sich um Prozentsätze des Protokollmietwerts (je einen für die kantonalen Steuern und die direkte Bundessteuer), die für jede Gemeinde festgelegt werden. Aus der Multiplikation des Protokollmietwerts mit den Mietwertfaktoren ergeben sich die Eigenmietwerte. Für die hier interessierende Gemeinde B.________ betragen die Mietwertfaktoren für die Steuerjahre 2015 und 2016 für die kantonalen Steuern 81 % und für die direkte Bundessteuer 95 %. Bis zum Steuerjahr 2014 lagen die entsprechenden Werte bei 76 % bzw. 89 %.