3.2 Im Kanton Bern wird der Eigenmietwert eines Grundstücks vom sogenannten Protokollmietwert abgeleitet, der im Rahmen der amtlichen Bewertung (d.h. der Bestimmung des Vermögenssteuerwerts des Grundstücks) ermittelt wird. Wie der für die hier zu beurteilenden Steuerjahre 2015 und 2016 massgebende Protokollmietwert im Einzelnen erhoben wird, ist in den Nichtlandwirtschaftlichen Bewertungsnormen vom 11. August 1997 festgehalten (fortan: Bewertungsnormen, abrufbar unter: , Rubriken "Steuersituationen > Wohneigentum / Liegenschaften > Amtlicher Wert > Normen zur nichtlandwirtschaftlichen Bewertung AN99" [besucht am 19.10.2021]).