E. Der Rekurrent hat mit Schreiben vom 28. Juli 2020 zur Vernehmlassung Stellung genommen und seinen Standpunkt bestätigt. Mit einer weiteren Eingabe vom 24. Januar 2021 hat er der Steuerrekurskommission mitgeteilt, dass die obere Wohnung erneut leer stehe und trotz -2- Beauftragung eines Maklers nicht für CHF 2'450.-- habe vermietet werden können. Selbst nach Senkung des geforderten Mietzinses auf CHF 2'250.-- sei "der Ansturm ausgeblieben".