2. Die Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer pro 2018 wird teilweise gutgeheissen. Die von den steuerbaren Einkünften abziehbaren Fahrkosten werden auf CHF 1'807.-- festgesetzt und für auswärtige Unterkunft wird kein Abzug gewährt. Die Akten werden zur Neuveranlagung in Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgesandt. 3. Die Kosten für das Verfahren vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 800.--, werden dem Rekurrenten zur Bezahlung auferlegt und mit dem geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen.