1. Der Rekurs betreffend die kantonalen Steuern pro 2018 wird teilweise gutgeheissen. Die von den steuerbaren Einkünften abziehbaren Fahrkosten werden auf CHF 1'807.-- festgesetzt und für auswärtige Unterkunft wird kein Abzug gewährt. Die Akten werden zur Neuveranlagung in Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgesandt.