In C.________ bewohnt der Rekurrent zusammen mit seiner Lebenspartnerin die Liegenschaft J.________strasse Nr. _______ (Gbbl. Nr. 1.________), die sich im Gesamteigentum einer Erbengemeinschaft befindet, an welcher der Rekurrent zur Hälfte beteiligt ist. Seine Lebenspartnerin ist bereits seit dem 1. Juni 2016 an der gleichen Adresse gemeldet. Aufgrund dieser Umstände kann davon ausgegangen werden, dass sich der Rekurrent bereits vor dem 1. Juni 2018 regelmässig in C.________ aufgehalten hat. Umgekehrt stand dem Rekurrenten auch lange nach dem offiziellen Wohnortwechsel eine 2.5-Zimmerwohnung in der Gemeinde D.________ zur Verfügung