_ den Wechsel des polizeilichen Domizils im Grundsatz auch als Wechsel des steuerrechtlichen Wohnsitzes. Dementsprechend ist der Rekurrent für das ganze Steuerjahr 2018 in der Gemeinde C.________ steuerpflichtig. Massgebend dafür sind die Verhältnisse am Jahresende (Stichtagsprinzip, Art. 251 Abs. 1 i.V.m. Art. 165 Abs. 1 und 4 StG), als der Rekurrent nicht mehr erwerbstätig war. Entgegen der vom Rekurrenten in seiner Stellungnahme vom 30. Juni 2020 geäusserten Auffassung gilt das Stichtagsprinzip jedoch nicht für die hier zu beurteilende Frage,