-6- 4.4 Weiter ist festzuhalten, dass der Rekurrent keine Berufskosten für die Monate Oktober und November 2018 geltend machen kann. Aufgrund des Lohnausweises (pag. 48) ist erstellt, dass das Arbeitsverhältnis mit der F.________ GmbH per 30. September 2018 beendet wurde. Dafür spricht auch das mit dem Lohnausweis bestätigte Einkommen von brutto CHF 48'993.--, was bei neun Monaten einen Bruttomonatslohn von CHF 5'444.-- ergibt. Dies entspricht in etwa dem vertraglich vereinbarten Bruttomonatslohn von CHF 5'200.-- inkl. Anteil am 13. Monatslohn.