___ gewohnt zu haben. Ergänzend führt der Rekurrent aus, dass ihn niemand darüber informiert habe, dass sein Status als Wochenaufenthalter steuerrechtlich unter Umständen nicht akzeptiert werde. Dementsprechend habe er "auch keine Pendlerspesen machen" können. Nach entsprechender Aufforderung der Steuerrekurskommission hat der Rekur- -2- rent mit Schreiben vom 19. Mai 2020 zusätzliche Angaben gemacht und Unterlagen eingereicht.