9), weshalb sie mit Einspracheentscheiden vom 7. April 2020 (pag. 1-8) das steuerbare Einkommen gegenüber den Veranlagungsverfügungen wie angekündigt um CHF 667.-- erhöhte. Dieses betrug somit neu CHF 38'697.-- für die kantonalen Steuern und CHF 46'325.-- für die direkte Bundessteuer.