betreffend die kantonalen Steuern und die direkte Bundessteuer 2018 den Akten entnommen: A. Mit Veranlagungsverfügungen vom 3. Dezember 2019 (Akten Vorinstanz, pag. 32-39) wurde A.________ (Rekurrent) von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region ________ (Steuerverwaltung), für das Steuerjahr 2018 auf ein steuerbares Einkommen von CHF 38'030.-- bei den kantonalen Steuern und von CHF 45'658.-- bei der direkten Bundessteuer veranlagt. Dabei strich die Steuerverwaltung die vom Rekurrenten in der Steuererklärung deklarierten Kosten für auswärtigen Wochenaufenthalt von CHF 14'771.-- (pag. 45), weil sie tägliche Fahrten vom Wohnort C.________ an den Arbeitsort D.__