1. Der Rekurs betreffend Erlass der kantonalen Steuern pro 2018 wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 400.--, werden der Rekurrentin zur Bezahlung auferlegt und mit dem geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen.