Die monatliche freie Einkommensquote beträgt demnach CHF 433.-- für die Rekurrentin und CHF 556.-- für die Tochter. Dies entspricht bei der Rekurrentin einem jährlichen Freibetrag von CHF 5'196.-- oder 157 % der geschuldeten Steuern und bei der Tochter CHF 6'672.-- oder 310 % der geschuldeten Steuern. Wie in E. 6.1 hiervor ausgeführt, wird ab einer Einkommensquote von über 175 % ein vorwerfbares Verhalten bejaht. Dementsprechend wäre es möglich gewesen, die laufenden Steuern im Jahr 2018 zu bezahlen oder entsprechende Rückstellungen zu bilden. Damit ist der Ausschlussgrund der fehlenden Rücklagen von Art. 240c Abs. 1 Bst. e und h StG erfüllt.