Bei einem Steuerausstand von CHF 2'328.-- ist es der Rekurrentin möglich die Schuld innert 13 Monaten zu begleichen. Der auf die Tochter entfallende Steuerausstand von CHF 2'149.-- kann innert drei Monaten beglichen werden. Da selbst Tilgungszeiträume von bis zu zwei Jahren noch als absehbar im Sinn von Art. 240b Abs. 1 Bst. b StG gelten (VGE 100 2016 304/305 vom 2.8.2017, E. 5.5 mit Verweis auf frühere Entscheide), liegt keine aktuelle finanzielle Notlage vor. Der Rekurs ist demnach abzuweisen.