5. Nach dem in E. 4.1 hiervor Ausgeführten, ist die aktuelle finanzielle Lage der Rekurrentin demnach ohne Einbezug der auf ihre Tochter entfallenden Einkommensbestandteile und Kosten zu beurteilen. 5.1 Die Rekurrentin arbeitet in einem 60 %-Pensum bei der B.________ AG. Der Lohnabrechnung vom April 2020 (eingegangen bei der Steuerrekurskommission am 7.5.2020) lässt sich ein monatliches Einkommen von CHF 3'064.90 (inkl. Kinderzulagen) entnehmen. Abzüglich der Kinderzulagen (in E. 4.2 hiervor berücksichtigt) hat die Rekurrentin dementsprechend Einkünfte von insgesamt CHF 3'071.-- (inkl. 13. Monatslohn).