4.6 Zum Zwangsbedarf gehören zudem die Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Für das Jahr 2020 belaufen sich diese auf CHF 117.85 für die Tochter (pag. 50). Weiter sind die von der öffentlichen Hand gewährten Prämienverbilligungen abzuziehen, die für die Tochter CHF 61.90 (pag. 21) ausmachen. Dementsprechend sind CHF 56.-- bei der Berechnung des Existenzminimums zu berücksichtigen.