4.5 Als Zuschlag sind zunächst die Wohnkosten (Mietzins und Nebenkosten) zu berücksichtigen (Ziff. II/1 und 2 der Beilage 1 zum Kreisschreiben B1). Gemäss Mietvertrag vom 26. November 2018 (pag. 56 ff.) beträgt der Mietzins für die 3.5-Zimmerwohnung in C.________ CHF 1'534.-- (inkl. Nebenkosten). Mit den Alimenten ist ein Beitrag an die Wohnkosten zu leisten. Der Mietzins ist in der Regel anteilsmässig auf die Mitbewohner zu verteilen, wobei Kinder nach hiesiger Gerichtspraxis als halbe Erwachsene zählen und somit die Wohnkosten der Tochter auf einen Drittel der gesamten Kosten, also insgesamt CHF 511.-- festgesetzt wird (vgl. Ad Ziff. II der Beilage 2 zum Kreisschreiben B1).