4.4 Für Kinder über zehn Jahren beträgt der Grundbetrag CHF 600.-- (Ziff. I der Beilage 1 zum Kreisschreiben B1). Darin sind Auslagen für Nahrung, Kleidung und Wäsche einschliesslich deren Instandhaltung, Körper- und Gesundheitspflege, Unterhalt der Wohnungseinrichtung, Privatversicherungen, Kulturelles sowie Auslagen für Beleuchtung, Kochstrom und/oder Gas etc. inbegriffen.