Dazu kommen Kinderzulagen von CHF 230.--, die von der Arbeitgeberin an die Rekurrentin ausgerichtet werden. Insgesamt machen die für die Tochter bestimmten Einkünfte somit CHF 2'230.-- aus. 4.3 Diesem Einkommen ist das betreibungsrechtliche Existenzminimum gegenüberzustellen. Dieses setzt sich aus einem Grundbetrag und Zuschlägen zusammen.