D. Mit Schreiben vom 16. April 2020 hat die Steuerrekurskommission weitere Unterlagen einverlangt. Dieser Aufforderung ist die Rekurrentin mit Eingang vom 7. Mai 2020 nachgekommen. E. Im vorliegenden Rekursverfahren handelt die kantonale Steuerverwaltung gemäss Generalvollmacht vom 30. Mai 2011 für die Erlassgemeinde.