C. Gegen diesen Entscheid hat die Rekurrentin am 14. April 2020 Rekurs an die Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben und den Erlass des hiervor erwähnten Steuerausstands beantragt. Sie begründet ihren Antrag damit, dass sie die Steuern auf Grund ihrer finanziellen Situation nicht bezahlen könne. Es sei zu berücksichtigen, dass ihre Tochter Eiskunstlaufen im Kader des Eislaufvereins C.________ betreibe, was sehr kostenintensiv sei. Zudem seien u.a. die Kosten für die Zahnspange ihrer Tochter, Kosten im Zusammenhang mit ihrem Motorfahrzeug sowie Strom- und Heizkosten mit einzubeziehen.