- 11 - obsiegt die Rekurrentin zu 50 %, da sie die Hälfte der beantragten Händlerpauschale erhält. Demnach werden die Verfahrenskosten in Höhe von total CHF 6'000.-- der Rekurrentin im Umfang des Unterliegens bzw. in Höhe von CHF 3'000.-- zur Bezahlung auferlegt und mit dem geleisteten Kostenvorschuss verrechnet.