11.5 Andere Gründe, welche es rechtfertigen würden, die Händlerpauschale gänzlich entfallen zu lassen, sind nicht ersichtlich. Der Rohgewinn gemäss Einspracheentscheid beträgt CHF 11'600'194.-- (E. 10). Einer Händlerpauschale von CHF 246'000.-- (1 % von CHF 24'600'000.--, E. 10.2 vorne) steht damit ein bedeutender Wertzuwachs gegenüber, der sich nach Abzug der Pauschale nur leicht auf CHF 11'354'194.-- reduziert. In der Erfolgsrechnung hat die Rekurrentin CHF 2'597'283.75 an Gemeinkosten verbucht. Die Händlerpauschale von CHF 246'000.-- stellt weniger als 10 % dieser Kosten dar.