142 StG), wonach die Pauschale ganz wegfallen kann, wenn für die Vermittlung beim Verkauf Provisionszahlungen geleistet werden, ist die angeführte Lehrmeinung unvollständig zitiert worden. Markus Langenegger und der seinerseits von ihm zitierte Bundesgerichtsentscheid (BGer vom 5.12.1985, in ASA 56 S. 572) haben sich in ihren Ausführungen auf nebenberuflich tätige Liegenschaftshändler bezogen. Da dies auf die Rekurrentin nicht zutrifft, sind weder die Lehrmeinung noch der Bundesgerichtsentscheid hier von Relevanz.