11. In tatbeständlicher Hinsicht ist bereits erwähnt worden (E. 3), dass über den erzielten Erlös von CHF 24'600'000.-- Einigkeit besteht. Auch steht fest, dass die Rekurrentin für Vermittlungsbemühungen eine Provision von 2 % des Erlöses, d.h. CHF 492'000.-- bezahlt hat, welche von der Steuerverwaltung als Aufwendung akzeptiert worden ist (Einspracheentscheid vom 27.2.2020, pag. 65). Aus der von der Rekurrentin eingereichten Erfolgsrechnung geht hervor, dass im Jahr 2017 allgemeine Unkosten von CHF 2'597'283.75 angefallen sind (Erfolgsrechnung 2017, Beilage 5 zum Rekursschreiben).