Die Rekurrentin habe vor drei Jahren ein Grundstück im Kanton Bern verkauft. Damals habe die Steuerverwaltung die Händlerpauschale von 5 % gewährt und dafür die Vermittlungsprovision gestrichen. Deshalb sei die Rekurrentin hier gleich vorgegangen und habe die Händlerpauschale um die Vermittlungsprovision gekürzt. Sie verlange, dass der vorliegende Fall in gleicher Weise wie damals behandelt werde.