3'712'132.-- für 16 Jahre Besitzesdauer ab (Veranlagungsverfügung vom 16.10.2018, Akten der Steuerverwaltung, pag. 5). Im Rahmen der Anlagekosten berücksichtigte die Steuerverwaltung abweichend von der Deklaration der Rekurrentin, welche unter der Rubrik "Aufwendungen und Auslagen" CHF 1'236'184.-- geltend gemacht hatte (Steuererklärung Grundstückgewinn, pag. 2), lediglich eine bezahlte Vermittlungsprovision von CHF 492'000.-- (2 % des Kaufpreises).