In der Folge veranlagte die Steuerverwaltung, Abteilung Grundstückgewinnsteuer (Steuerverwaltung), mit Verfügung vom 16. Oktober 2018 einen Grundstückgewinn von CHF 7'888'100.--. Dabei ging sie vom genannten Erlös von CHF 24'600'000.-- aus und zog davon CHF 12'999'806.-- als Anlagekosten und CHF 3'712'132.-- für 16 Jahre Besitzesdauer ab (Veranlagungsverfügung vom 16.10.2018, Akten der Steuerverwaltung, pag. 5).