- 21 - 1. Der Rekurs betreffend die amtliche Bewertung ab 2018 wird teilweise gutgeheissen. Die Akten werden zur Vornahme der Veranlagung im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgeschickt. 2. Die Kosten des Verfahrens vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 2'000.--, werden der Rekurrentin anteilmässig im Betrag von CHF 1'600.-- zur Bezahlung auferlegt. 3. Es werden Parteikosten im Betrag von CHF 500.-- (inkl. 7.7 % Mehrwertsteuer) gesprochen.