7.1 In formeller Hinsicht macht die Vertreterin eine Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend, die sie bei der Verlegung der Verfahrenskosten berücksichtigt wissen möchte. Die Gehörsverletzung liege darin begründet, dass die Steuerverwaltung nicht auf ihre Argumentation eingegangen sei, dass der Betrieb der Rekurrentin ein landwirtschaftliches Gewerbe darstelle.