von CHF 4'440.-- betreffend die direkte Bundessteuer nicht als unrealistisch hoch, sondern eher als moderat zu beurteilen ist. Was für das Studio gilt, gilt auch für den Rest der Baute, die nahezu identisch benotet und bewertet ist. Aus dem für das Studio OG festgesetzten Eigenmietwert lässt sich somit im vorliegenden Zusammenhang nichts zugunsten der Rekurrentin ableiten.