Wäre das wirtschaftliche Alter einzig aus dem seit der Erstellung vergangenen Zeitraum abzuleiten, könnten als Beispiel am Markt sehr gefragte und teure Liegenschaften in der Altstadt von Bern gar nicht mehr bewertet werden. Aus dem Beispiel erhellt ohne weiteres, dass der Zeitraum seit der Erstellung bei der Festsetzung des wirtschaftlichen Alters nicht massgeblich sein kann, sondern sich aus dem aktuellen Zustand der Baute ergibt. Weiter ist dazu festzuhalten, dass die vorliegende Bewertung des wirtschaftlichen Alters systembedingt auf das Bezugsjahr 1998 abzustellen hat.