Die Komfortstufennote 6 ist nicht zu beanstanden und korrekt. Das Einfamilienhaus grenzt einerseits unmittelbar an ein Wohnquartier und steht andererseits doch fast im Grünen. Die Wohnlagenote 8 erscheint damit mehr als gerechtfertigt und könnte wohl auch noch höher liegen. Daran ändert die Nähe zum Bauernbetrieb, der von der Bewirtschaftungsart her keine übermässigen Geruchs- oder Lärmemissionen verursacht, nichts. Da aber auch eine Note 8 als korrekt erscheint und die Steuerrekurskommission nicht in das Ermessen der Vorinstanz eingreift, ist sie unverändert zu belassen. Zusammenfassend ergibt sich, dass die Benotung insgesamt als korrekt einzustufen ist.