Die Vertreterin macht geltend, dass der Wohnstock/5 einen eher unterdurchschnittlichen Aus- bau- und Komfortstandard aufweise. In detaillierten Ausführungen wird der Standard der Baute in den verschiedenen Bereichen glaubhaft und nachvollziehbar geschildert. Trotzdem ergibt sich daraus kein Korrekturbedarf betreffend die Benotung, da diese dem dargestellten Standard offensichtlich und ausreichend Rechnung trägt. Aufgrund der geltenden Bauvorschriften und entsprechend den durchschnittlichen Marktverhältnissen im Kanton Bern sind Benotungen der Komfortstufe von 8 und 9 in der amtlichen Bewertung die Regel. Nur selten liegen einzelne Werte darunter.