Dabei sind, neben der Art des Gebäudes an sich, bei der konkreten Baute sicher auch die baulichen, komfortmässigen sowie die weiteren, das gesamte Gebäude betreffenden Besonderheiten, welche den Marktwert der Baute insgesamt beeinflussen, in die Benotung der Gebäudeart einzubeziehen. Mit einer Gesamtnote 6 in der Komfortstufe ist der Ausbaustandard vorliegend als aussergewöhnlich tief zu bezeichnen (vgl. auch die Ausführungen dazu in E. 6.3 dritter Absatz hiernach).