So sind beispielsweise Zweifamilienhäuser klar weniger gefragt als Einfamilienhäuser, weshalb Zweifamilienhäuser auch bei einem gehobenen Ausbau grundsätzlich mit einer tieferen Note als Einfamilienhäuser zu benoten sind. Ein Einfamilienhaus wird deshalb nur dann mit einer Gebäudeartnote 3 bewertet, wenn spezielle Gründe vorliegen. Dabei sind, neben der Art des Gebäudes an sich, bei der konkreten Baute sicher auch die baulichen, komfortmässigen sowie die weiteren, das gesamte Gebäude betreffenden Besonderheiten, welche den Marktwert der Baute insgesamt beeinflussen, in die Benotung der Gebäudeart einzubeziehen.