6. Betreffend die Bewertung des Wohnstocks/5 bemängelt die Vertreterin die Benotung, insb. die Gebäudeartnote und die Benotung der Komfortstufe sowie die Bestimmung des wirtschaftlichen Alters des Objekts. 6.1 Zu den im Zusammenhang mit dem Wohnstock/5 geltend gemachten Vorbringen betreffend Rechtsbeständigkeit der Bewertung und Rechtsgrundlage für die Neubewertung wird auf E. 3.2 verwiesen.