seit dem Jahr 2007 keine Milchkühe mehr gehalten und wie in der Beurteilung seitens des Inforama aufgezeigt, bereits auf die Jungviehaufzucht umgestellt worden war. Auch die Variante 2 der Gewerbebeurteilung, welche von einer möglichen Bewirtschaftung des Betriebs mittels Milchkuhhaltung ausgeht, nennt mit Blick u.a. auf die realisierbare Futtereigenproduktion eine wirtschaftlich vertretbare Anzahl von zehn Grossvieheinheiten (GVE) resp. Milchkühen. Die Berechnung aus dem Jahr 2015 ging somit von einem falschen resp. gemäss der Gewerbebeurteilung nicht sinnvollen Bewirtschaftungsszenario aus (vgl. Eduard Hofer, a.a.O., N. 107 und N. 110c zu Art. 7 BGBB).