Aus dieser geht hervor, dass der Betrieb der Rekurrentin bei standardisierter Bewirtschaftung sowie unter Berücksichtigung der vorhandenen, nutzbaren Infrastruktur und der örtlichen Verhältnisse sowie bei seit 2016 unveränderten SAK-Einheiten objektiv betrachtet effektiv nur ein Produktionspotential von 0.6 bis 0.7 SAK aufweist (vgl. dazu Eduard Hofer in: Das bäuerliche Bodenrecht, Kommentar zum Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht vom 4. Oktober 1991, 2. Aufl., 2011, N. 99 ff. zu Art. 7 BGBB).